Trauerfall / Bestattung
Informationen zum Thema " Trauerfall und Bestattung"

Beerdigung

Obwohl jeder weiß, dass irgendwann jedes Leben zu Ende geht, sind die meisten Menschen erst einmal aufgeregt, angespannt und wissen nicht was jetzt zu tun ist. Darum ist es gut, wenn schon vorher Informationen eingeholt und der Kontakt zum zuständigen Pfarrer aufgebaut wurde. Die folgenden Seiten sollen Ihnen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, einen ersten Überblick zu diesem komplexen Thema geben.

Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung, bei der die christliche Gemeinde ihre verstorbenen Glieder der Gnade Gottes anbefiehlt und von ihnen Abschied nimmt. Sie tröstet und mahnt die Lebenden mit dem Wort des Evangeliums. (aus: Lebensordnung der Lippischen Landeskirche).

Seit ihren Anfängen hat die christliche Gemeinde als Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet.

Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht der Glaube an Gott, der Jesus Christus von den Toten auferweckt und somit dem Tode die Macht genommen hat. Die Gemeinschaft mit Jesus Christus wird durch den Tod nicht aufgehoben. Zu allen Zeiten hat diese Gewissheit Christinnen und Christen Trost und Zuversicht gegeben.

Deshalb heißt es auch in der Verfassung der Lippischen Landeskirche (LLK), dass im Bestattungsgottesdienst, im Angesicht des Todes eines verstorbenen Gemeindegliedes, der Kreuzestod und die Auferstehung Jesu Christi bezeugt werden. In ihm dankt die Gemeinde Gott für das Leben, das er dem oder der Verstorbenen gegeben hat und für seine Gnade, in der er ihn bzw. sie in der Taufe zu seinem Eigentum machte.

Sie bittet für die durch den Tod besonders betroffenen Gemeindeglieder und vertraut sie der Liebe Gottes an. Sie verkündigt über allem Sterben und aller menschlichen Schuld den Herrn, der sich selbst für unsere Sünden dahingegeben und den Tod in den Sieg verschlungen hat.

Voraussetzung für eine kirchliche Bestattung

Die evangelische Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass der Verstorbene der evangelischen Kirche angehört hat. In einigen Fällen wird der Wunsch nach Gestaltung der Trauerfeier ausgesprochen, wenn der/die Verstorbene zwar lange im Bereich der Kirchengemeinde gewohnt hat, die letzten Monate oder Jahre aber außerhalb der Kirchengemeinde.

Hin und wieder wird auch von den Angehörigen die Bitte an den Pfarrer herangetragen eine kirchliche Bestattung für Verstorbene durchzuführen, die nicht oder nicht mehr Mitglieder der evangelischen Kirche gewesen sind. Diesem Wunsch kann nach Rücksprache mit dem Kirchenvorstand ausnahmsweise entsprochen werden.

Handelt es sich um einen Verstorbenen, der nie einer christlichen Kirche angehört hat, ist in der Regel eine kirchliche Bestattung nicht möglich. Eine besonders begründete Ausnahme kann dann gegeben sein, wenn es sich z. B. um den Ehepartner eines evangelischen Gemeindegliedes handelt und eine Bestattung im Blick auf die Einstellung des Verstorbenen zur evangelischen Kirche verantwortet werden kann.

Formen der kirchlichen Bestattung:

Der Begriff Bestattung bezeichnet die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne z. B. auf dem Friedhof und ist umfassender als Beerdigung, denn es gibt auch Bestattungen auf hoher See.

Im allgemeinen Sprachgebrauch erfolgt keine Trennung, ob nun von Bestattung, Beisetzung, Begräbnis oder Beerdigung gesprochen wird. Es geht um ein würdevolles Abschied nehmen von Verstorbenen im Rahmen eines Gottesdienstes in der Kirche oder einer der Friedhofskapellen unserer Gemeinde.

Neben der traditionellen Erdbestattung sind in unserer Kirchengemeinde Feuerbestattung als Urnenbeisetzung oder auch eine Bestattung auf einem naturnahen Friedhof (Friedwald) möglich. Bei der Wahl der Grabstätte bieten unsere Friedhöfe unterschiedliche Möglichkeiten. Weitergehende Informationen können jederzeit im Gemeindebüro erfragt werden. Demnächst sind sie auch im Kapitel „Friedhöfe“ zu finden (noch im Aufbau befindlich)

Was ist bei einem Trauerfall zu tun?

Wenn eine Person in unserer Gemeinde verstorben ist, so wird ihr Tod beim Standesamt Lemgo im Sterbebuch des Standesamtsbezirks eingetragen. Aus dem Sterbeeintrag werden die Sterbeurkunden ausgestellt.

In der Regel beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen. Der Bestatter wird unter Vorlage der erforderlichen Dokumente die Beurkundung des Sterbefalles beantragen und erledigt (je nach Auftrag) auch weitere Formalitäten. Ein Sterbefall muss unverzüglich, spätestens am nächsten, auf den Tod folgenden Werktag, angezeigt werden!

Benötigte Unterlagen:

Die ärztliche Todesbescheinigung ist in jedem Fall vorzulegen.

Zur Beurkundung eines Sterbefalles sind jedoch weitere Urkunden erforderlich, zum Beispiel:

Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen

Eventuell Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden

Geburtsurkunde

Eheregisterauszug oder beglaubigte Fotokopie des Familienbuches

Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Die vorgenannten Unterlagen sind jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen.

- ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse

- ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag

- ggf. Versicherungsunterlagen

Bestattungspflicht:

Unabhängig vom Kirchenrecht besteht die Bestattungspflicht, die von den Hinterbliebenen veranlasst werden muss. (BestG NRW). Sollte ein Verstorbener keine Angehörigen haben oder sollten Angehörige nach Prüfung die Kosten für eine Bestattung nicht aufbringen können, muss die Kommune die Kosten tragen. Zuständig ist entweder das Sozialamt oder das Ordnungsamt.

Anmeldung der Bestattung:

Die Angehörigen des Verstorbenen oder in ihrem Auftrag das Bestattungsinstitut melden den Sterbefall so früh wie möglich bei ihrem zuständigen Pfarrer an und stimmen den Termin für den Bestattungsgottesdienst einvernehmlich ab.

Der beauftragte Pfarrer meldet sich dann bei den Angehörigen für ein Trauergespräch an.

Zuständigkeiten:

Die kirchliche Bestattung hält der Pfarrer oder die Pfarrerin, zu deren Kirchengemeinde (Pfarrbezirk) der Verstorbene gehört hat.

Bei der Bestattung Ausgetretener ist der Pfarrer oder die Pfarrerin zuständig, in deren Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat.

Wird von den Angehörigen aus besonderen Gründen ein anderer Pfarrer gewünscht, ist die Zustimmung (Dimissoriale) des zuständigen Pfarrers bzw. der zuständigen Pfarrerin erforderlich.

Die Erteilung der Dimissoriale darf aus bestimmten Gründen auch abgelehnt werden.

Versagt ein Pfarrer oder eine Pfarrerin die kirchliche Bestattung, so steht den Angehörigen des Verstorbenen Beschwerde beim Landeskirchenamt zu, das endgültig entscheidet.

Der Bestattungsgottesdienst:

Die Ordnung von Bestattungsgottesdienst und Beisetzung richtet sich nach der für die Gemeinde geltenden Agende. Eine über das Übliche hinausgehende musikalische Gestaltung bedarf der Zustimmung des Pfarrers. Sollen sonstige Wortbeiträge im Rahmen der gottesdienstlichen Handlung an die Trauergemeinde gerichtet werden, sind auch sie mit dem Pfarrer abzustimmen.

Beurkundungen und Bescheinigung:

Nach der kirchlichen Bestattung wird diese im Bestattungsbuch der Kirchengemeinde eingetragen, in deren Verantwortung sie stattgefunden hat. Auf Wunsch kann den Angehörigen eine Bescheinigung über die Bestattung ausgestellt werden. Bei der Bestattung von Verstorbenen, die Mitglied einer anderen Kirchengemeinde waren, ist diese zu benachrichtigen.

 

Bestattungen in der Kirchengemeinde Brake

Sobald ein Sterbefall aus Wahmbeckerheide oder Wiembeck beim Pfarramt gemeldet wurde (übrigens egal welcher Konfession), wird in Wahmbeckerheide um 12 Uhr und in Wiembeck um 10 Uhr jeweils für 5 Minuten die Glocke in der Kapelle geläutet. In Brake verhält es sich etwas anders.

Dort wird im Schaukasten an der Braker Mitte unter Beachtung des Datenschutzes (Genehmigung der Angehörigen) auf einen Sterbefall hingewiesen. Geläutet wird auch am Ende der Trauerfeier bis zur Beisetzung der Urne oder des Sargs, wenn ein Pfarrer/in beteiligt ist.

Kondolenzbesuch:

Nachdem die Angehörigen die Art der Bestattung und den Termin der Trauerfeier bzw. Beisetzung festgelegt haben, verabredet der zuständige Pfarrer mit den Angehörigen einen Termin für ein Trauergespräch

Während dieses Kondolenzbesuches gibt es die Gelegenheit, über den/die Verstorbenen zu reden, sich seine biographischen Daten ins Gedächtnis zu rufen und den Ablauf der Trauerfeier zu besprechen. Dazu gehören auch Wünsche für die Ausgestaltungen der Trauerfeier, die Auswahl bestimmter Lieder und Texte oder auch andere musikalische Darbietungen. Gut wäre auch zu wissen, zu welcher Kirchengemeinde ob der/die Verstorbene gehört.

Art der Bestattung:

Zur Vereinfachung trägt auch bei, wenn schon vor Eintritt eines Sterbefalles eine Entscheidung getroffen wurde, ob man eine Erd- oder eine Feuerbestattung wünscht. Eine Feuerbestattung muss entweder vom Verstorbenen schriftlich gewünscht worden sein oder durch berechtigte Verwandte schriftlich angeordnet werden. Das Gleiche gilt auch für die Urnenbeisetzung auf hoher See.

Bei einer Erdbestattung muss die Beisetzung in einem festgelegten Zeitraum erfolgen (innerhalb von acht Tagen, jedoch nicht vor Ablauf von 48 Stunden nach Feststellung des Todes).

Bei einer Feuerbestattung kann man überlegen, ob eine Trauerfeier vor oder nach der Einäscherung erfolgen soll. In der Regel erfolgt die Einäscherung innerhalb von 10 Tagen. Die Bestattung der Urne muss spätestens 2 Monate nach der Einäscherung erfolgen und kann auf Wunsch der Angehörigen vom zuständigen Pfarrer noch einmal begleitet werden.

Es ist auch eine Urnenbeisetzung in einem ausgewiesenen Friedwald möglich, der nächste ist in Varenholz.

 

Auswahl des Friedhofs:

Wichtig ist auch die Klärung der Frage, auf welchem Friedhof eine Bestattung stattfinden soll, da für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne ein Friedhofszwang besteht. Ausnahmen hiervon bedürfen einer behördlichen Genehmigung.

Auf den drei kirchlichen Friedhöfen in Brake, Wahmbeckerheide und Wiembeck können auch Verstorbene bestattet werden, die zu keiner christlichen Gemeinde gehören.

Die Trauerfeiern finden in der Regel in einer der obengenannten Kapellen statt, auf Wunsch kann eine Trauerfeier auch in der Kirche erfolgen.

Ansprache am Grab:

Es kommt vor, dass Angehörige keine Trauerfeier wünschen, sondern nur eine Beisetzung, wobei dann am Grab eine kurze Ansprache gehalten wird.

Sollte der oder die Verstorbene zu keiner Kirchengemeinde gehören, so hängt eine kirchliche Trauerfeier davon ab, ob ein Pfarrer/eine Pfarrerin sie vornimmt. Theoretisch kann jeder Bürger eine Ansprache bei einer Bestattung halten. Die Bestattungsunternehmen vermitteln auch nicht kirchlich beauftrage Redner.

Ein Bestattungsgottesdienst in unserer Gemeinde kann wie folgt ablaufen:

Vorspiel

Votum

Lesung

Gebet

Lied

Ansprache

Lied

Aussegnung

Gang zur Grabstätte mit Beisetzung

Der individuelle Ablauf sowie die Auswahl der Lieder und Texte ist zuvor mit dem zuständigen Pfarrer abgesprochen worden. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so sollten die Angehörigen diesem Willen auch nachkommen. Jedoch sollten eine über das Übliche hinausgehende musikalische Gestaltung sowie sonstige Wortbeiträge im Rahmen der gottesdienstlichen Handlung mit dem Pfarrer abgesprochen werden.

Wenn statt der Erdbestattung eine Feuerbestattung durchgeführt werden soll, bleibt der Ablauf der Zeremonie bis zum Abschluss des Trauergottesdienstes unverändert. Der Sarg bleibt in der Kapelle stehen und die Trauergemeinde geht zur letzten Ehrung daran vorbei. Anschließend wird der Sarg zur Einäscherung überführt.

Die Trauerzeremonie wird fortgesetzt, wenn die Beisetzung der Urne, meist im engsten Familienkreis, vollzogen wird.

Es ist auch ein guter Brauch, dass man sich nach den Trauerfeierlichkeiten anschließend noch z. B. in einem Gemeindehaus oder einem Café zum gemeinsamen Kaffeetrinken trifft. Hier hat die Trauergemeinde, die zum Teil weit angereist ist, die Gelegenheit über den Verstorbenen zu reden und gemeinsame Erinnerungen auszutauschen. Wenn so etwas geplant ist, dann werden die Gäste spätestens bei der Trauerfeier, besser aber schon vorher im Trauerbrief dazu eingeladen.

Am Sonntag nach der Trauerfeier wird der Name des/der Verstorbenen meist noch einmal im Gottesdienst verlesen und seiner gedacht. Die Familie des/der Verstorbenen nimmt in der Regel am Gottesdienst teil.

So schließt sich der Kreis für unsere Gemeinde, der mit dem Aushang bzw. dem Läuten der Totenglocke in Wahmbeck oder Wiembeck begonnen hat.

In unserer Kirchengemeinde ist es darüber hinaus üblich, dass die Namen der Verstorbenen des vergangenen Jahres dann im letzten Gottesdienst des Kirchenjahres, am Totensonntag, noch einmal verlesen werden. Dazu werden die Angehörigen schriftlich eingeladen.


Friedhofssatzung
Friedhofsgebührensatzung